Kurze Übersicht
Ob man dauerhaft in Deutschland bleiben kann oder nicht, hängt vom Ausgang des Asylverfahrens ab.
Zuerst müssen Sie sich als Asylsuchende/r registrieren lassen. Diese Registrierung erfolgt in Berlin durch das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten >>LAF.
Danach müssen Sie einen schriftlichen Asylantrag stellen, zu dem Sie persönlich zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge >>BAMF kommen müssen.
Das BAMF ist jene Behörde in Deutschland, die die gestellten Asylanträge annimmt, prüft und entscheidet.
Nach der Antragstellung werden Sie zu einem Gespräch - >>Anhörung - eingeladen. Es kann sehr lange dauern, bis Sie diese Einladung bekommen - in Berlin sind es durchschnittlich 5 Monate.
Die Anhörung ist entscheidend dafür, ob Ihr Asylantrag Erfolg hat oder nicht.
Sie haben dort die Gelegenheit Ihre Gründe zu der Flucht aus Ihrem Land ausführlich darzulegen. . Ein/e Dolmetscher/rin wohnt dem Gespräch bei.
Erst, wenn das BAMF Ihrem Asylantrag stattgegeben hat, können Sie in Deutschland bleiben.